Campingplatz les Truffieres
252 Impasse des Truffieres
07700 Saint Marcel d'Ardèche
"Die Seele der Ardèche hat eine Adresse"
" Carpe Diem "
33(0)4.75.04.68.35
Die Direktion und das Team des Campingplatzes heißen Sie herzlich willkommen.
Bitte beachten Sie die folgenden Empfehlungen:
1. ZULASSUNGS- UND AUFENTHALTSBEDINGUNGEN.
Um den Campingplatz zu betreten, sich dort niederzulassen oder sich dort aufzuhalten, muss man vom Verwalter oder seinem Vertreter dazu ermächtigt worden sein. Letzterer ist verpflichtet, für die gute Ordnung auf dem Campingplatz und die Einhaltung der vorliegenden Campingplatzordnung zu sorgen. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz bedeutet, dass Sie die Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung akzeptieren und sich verpflichten, sie einzuhalten. Niemand darf auf dem Campingplatz eine Wohnung beziehen.
2. POLIZEILICHE FORMALITÄTEN.
Minderjährige, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, werden nur mit einer schriftlichen Genehmigung der Eltern zugelassen. In Anwendung von Artikel R. 611-35 des Gesetzes über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht ist der Verwalter verpflichtet, den Gast mit ausländischer Staatsangehörigkeit bei seiner Ankunft ein individuelles Polizeiformular ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Sie muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Den Namen und die Vornamen.
- Das Geburtsdatum und den Geburtsort.
- Die Staatsangehörigkeit.
- Den gewöhnlichen Wohnsitz.
Kinder unter 15 Jahren können auf der Karteikarte eines Elternteils aufgeführt werden.
3. EINRICHTUNG.
Die Freiluftunterkunft und das dazugehörige Material müssen an dem angegebenen Standort gemäß den vom Campingplatzbetreiber vorgegebenen Richtlinien aufgestellt werden.
4. EMPFANGSBÜRO.
Geöffnet von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr.
Im Empfangsbüro erhalten Sie alle Informationen über die Dienstleistungen des Campingplatzes, Informationen über Versorgungsmöglichkeiten, Sportanlagen, Sehenswürdigkeiten in der Umgebung und verschiedene Adressen, die Ihnen nützlich sein können.
Ein System zur Sammlung und Bearbeitung von Beschwerden steht den Gästen zur Verfügung.
5. ANZEIGE.
Die vorliegende Hausordnung wird am Eingang des Campingplatzes und am Empfangsbüro ausgehängt. Sie wird jedem Kunden auf einfache Anfrage ausgehändigt.
Die Preise für die verschiedenen Leistungen werden den Kunden mitgeteilt, hängen am Eingang aus und können am Empfang und auf unserer Internetseite eingesehen werden.
6. ANKUNFT.
Ohne Mitteilung des Kunden, dass er seine Ankunft verschieben musste, oder im Falle höherer Gewalt, wird der Stellplatz 24 Stunden nach dem in der Reservierung angegebenen Datum verfügbar. Nach Ablauf dieser Frist ist die Reservierung ungültig. Wenn Sie aus dem Haus geworfen werden oder vor dem vereinbarten Abreisedatum abreisen, haben Sie kein Anrecht auf eine Rückerstattung,
Stellplatz:
Ankunftszeit ab 14 Uhr, Abreisezeit bis 12 Uhr.
Miete:
Ankunftszeit 16 Uhr.Abreisezeit bis 10 Uhr.
Die Rezeption wird Ihnen einen Stellplatz zuweisen und versuchen, Ihren Wunsch zu berücksichtigen, ohne ihn jedoch zu garantieren. Sie können Ihren Aufenthalt nur dann verlängern oder den Stellplatz wechseln, wenn Sie dies an der Rezeption beantragen.
7. LÄRM UND RUHE
Die Gäste werden gebeten, alle Geräusche und Diskussionen zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten.
Tongeräte sind entsprechend einzustellen. Das Schließen von Autotüren und Kofferräumen sollte so leise wie möglich sein. Der Verwalter sorgt für die Ruhe seiner Gäste, indem er Zeiten festlegt, in denen absolute Ruhe herrschen muss.
8. TIERE.
Hunde und andere Tiere dürfen nicht auf dem Campingplatz zurückgelassen werden, auch nicht eingesperrt, wenn ihre Besitzer, die zivilrechtlich für sie verantwortlich sind, nicht anwesend sind. Als gefährlich eingestufte Tiere der Kategorien 1 und 2 oder aus Kreuzungen dieser Kategorien stammende Tiere sind nicht erlaubt.
9. BESUCHER.
Nach Genehmigung durch den Verwalter oder seinen Vertreter können Besucher auf dem Campingplatz zugelassen werden, wobei die Verantwortung für die Besucher bei den Campern liegt, die sie empfangen.
Der Gast kann einen oder mehrere Besucher an der Rezeption empfangen.
Die Leistungen und Einrichtungen des Campingplatzes sind für Besucher zugänglich. Die Nutzung der Einrichtungen kann jedoch gemäß den Tarifen, die am Eingang des Campingplatzes und am Empfangsbüro ausgehängt sind, kostenpflichtig sein.
Besucherautos sind auf dem Campingplatz verboten.
10. VERKEHR UND PARKEN VON FAHRZEUGEN.
Auf dem Campingplatz dürfen Fahrzeuge nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h fahren,
Der Verkehr ist von 7:00 bis 23:00 Uhr erlaubt.
Auf dem Gelände dürfen nur Fahrzeuge fahren, die den Campern gehören, die sich dort aufhalten. Das Parken ist auf den üblicherweise von den Unterkünften belegten Plätzen strengstens verboten, es sei denn, es wurde ein Parkplatz dafür vorgesehen. Das Parken darf den Verkehr nicht behindern oder die Ansiedlung von Neuankömmlingen verhindern.
11. HALTUNG UND AUSSEHEN DER EINRICHTUNGEN.
Jeder ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Sauberkeit, die Hygiene und das Aussehen des Campingplatzes und seiner Einrichtungen, insbesondere der Sanitäranlagen, beeinträchtigen könnte.
Es ist verboten, Abwasser auf den Boden oder in die Rinnsteine zu schütten.
Die Gäste müssen die Abwässer in die dafür vorgesehenen Einrichtungen entleeren.
Hausmüll, Abfälle aller Art und Papier müssen in den Mülleimern entsorgt werden.
Das Waschen ist außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter strengstens untersagt.
Das Waschen von Tieren ist in den Sanitäranlagen strengstens untersagt.
Das Aufhängen von Wäsche ist bis 10 Uhr in der Nähe der Unterkünfte erlaubt, sofern es diskret ist und die Nachbarn nicht stört. Es darf niemals von Bäumen aus erfolgen.
Anpflanzungen, Blumen- und andere Dekorationen müssen respektiert werden. Es ist verboten, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden oder Anpflanzungen vorzunehmen.
Es ist nicht erlaubt, den Standort einer Einrichtung mit persönlichen Mitteln abzugrenzen oder den Boden umzugraben.
Für die Reparatur von Schäden an der Vegetation, den Zäunen, dem Gelände oder den Einrichtungen des Campingplatzes ist der Verursacher verantwortlich.
Der Stellplatz, der während des Aufenthalts genutzt wird, muss in dem Zustand erhalten bleiben, in dem der Camper ihn bei seinem Einzug vorgefunden hat.
12. SICHERHEIT.
a) Feuer
Offene Feuer (Holzkohle etc.) sind strengstens verboten. Kocher müssen in gutem Zustand gehalten werden und dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen benutzt werden.
Im Brandfall ist sofort die Schulleitung zu benachrichtigen.
Feuerlöscher können im Bedarfsfall benutzt werden.
Ein Erste-Hilfe-Kasten für den Notfall befindet sich im Empfangsbüro.
b) Zigaretten
Raucher werden gebeten, beim Rauchen besonders wachsam zu sein. Es ist strengstens verboten, Zigarettenstummel auf den Boden fallen zu lassen. Die Benutzung von Aschenbechern, die vorzugsweise mit Wasser gefüllt sind, ist Pflicht.
c) Diebstahl
Die Direktion ist für die im Büro deponierten Gegenstände verantwortlich und hat eine allgemeine Aufsichtspflicht für den Campingplatz. Der Camper trägt die Verantwortung für seine eigene Anlage und muss dem Manager die Anwesenheit verdächtiger Personen melden. Die Gäste werden gebeten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um ihre Ausrüstung zu schützen.
d) Aufladen von Elektrofahrzeugen
Das Aufladen von Elektrofahrzeugen ist auf den Stellplätzen und in den Mobilheimen aufgrund ihrer Gefährlichkeit und der Brandgefahr strengstens verboten
die sich daraus ergibt (nicht angepasste Steckdose). Personen, die ihr Fahrzeug auf einem Stellplatz oder Mobilheim aufladen, werden sofort und ohne Vorwarnung vom Campingplatz ausgeschlossen. Es gibt einen speziellen Ladeanschluss.
13. SPIELEN.
In der Nähe der Einrichtungen dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele veranstaltet werden.
Kinder müssen immer von ihren Eltern beaufsichtigt werden, insbesondere am Pool und bei den Spielen. Kindern unter 13 Jahren, die nicht begleitet werden, kann der Eintritt verweigert werden. Das Schwimmbad darf nur in Badekleidung betreten werden. Shorts, Burkini oder andere Kleidungsstücke sind aus hygienischen Gründen verboten.
14. MIETEN.
Bei Ihrer Ankunft werden zwei Kautionen verlangt. Eine entspricht der Reinigungspauschale und eine dem Mobilheim.
Diese Kautionen werden Ihnen innerhalb von 15 Tagen nach Ihrer Abreise zurückerstattet, wenn keine Schäden oder Versäumnisse bei der Reinigung festgestellt wurden. Tiere (Eigentum des Kunden oder eines Besuchers) sind in den Mietunterkünften nicht erlaubt.
15.DIE GARAGE IST LEER.
Unbesetztes Material darf nur nach Zustimmung der Direktion und nur auf dem angegebenen Stellplatz auf dem Gelände zurückgelassen werden. Diese Leistung ist kostenpflichtig.
16.MODALITÄTEN DER ABREISE.
Die Gäste werden gebeten, die Rezeption bereits am Vortag ihrer Abreise über diese zu informieren. Gäste, die beabsichtigen, vor der Öffnungszeit des Empfangsbüros abzureisen, müssen am Vortag die Zahlung für ihren Aufenthalt leisten.
17. VERSTOSS GEGEN DIE HAUSORDNUNG.
Falls ein Bewohner den Aufenthalt der anderen Nutzer stört oder die Bestimmungen der Hausordnung nicht einhält, kann der Verwalter oder sein Vertreter den Bewohner mündlich oder schriftlich, wenn er es für nötig hält, auffordern, die Störung zu beenden.
Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die Hausordnung und nach Aufforderung durch den Verwalter, die Hausordnung einzuhalten, kann dieser den Vertrag kündigen.
Im Falle eines strafrechtlichen Verstoßes kann der Verwalter die Ordnungskräfte hinzuziehen.
a) Datum der Öffnung.
- Der Poolbereich des Campingplatzes ist vom 30. Juni bis zum 15. September von 10 Uhr bis 20 Uhr geöffnet.
b) Der Zugang zum Pool ist kostenlos und ausschließlich den Gästen des Campingplatzes vorbehalten, die sich an die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften halten müssen.
Minderjährige müssen von ihren Eltern begleitet werden, die die alleinige Aufsicht über sie im Poolbereich des Campingplatzes übernehmen. Tiere sind auf dem Gelände des Schwimmbads strengstens verboten.
Die Direktion und ihre Angestellten lehnen jede Haftung für Unfälle im Campingpool ab.
c) Hygiene.
- Der Besuch des Fußbads und die Dusche sind für jeden Kunden, der das Campingbad betritt, obligatorisch.
Es ist strengstens untersagt, das Schwimmbad mit Schuhen zu betreten. Am Eingang des Schwimmbads stehen Ihnen Aufbewahrungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Es ist strengstens verboten, an den Stränden zu essen, zu trinken oder zu rauchen.
Personen mit verdächtigen Hautveränderungen, die nicht über eine Bescheinigung über die Ansteckungsfreiheit verfügen, ist der Zugang zu den Badebereichen untersagt.
Nur Badeslips sind erlaubt, lange Unterhosen, Shorts... sind verboten.
Nur saubere Kinder dürfen baden; alle anderen müssen eine spezielle Schwimmwindel tragen.
d) Sicherheit.
- Es ist verboten, an den Stränden des Campingpools zu rennen, zu tauchen oder zu spielen.
Jegliche Tauchausrüstung (Flossen....) sind ebenfalls verboten.
e) Verantwortung.
- Die Einhaltung der Hausordnung des Campingpools ist obligatorisch und gilt für alle Gäste des Camps ab dem Zeitpunkt ihrer Aufnahme.
Das Schwimmbad wird nicht überwacht und die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Minderjährige müssen von ihren Eltern begleitet werden, die unter ihrer Verantwortung die alleinige Aufsicht übernehmen.
Die Direktion lehnt jede Verantwortung für Unfälle innerhalb des Schwimmbads ab.
Zu bestimmten Zeiten kann ein Angestellter der Direktion damit beauftragt werden, die Anwendung der Hausordnung des Schwimmbads zu überwachen.
Bei Nichteinhaltung der Hausordnung und je nach Schwere der Störung kann die Direktion den zeitweiligen oder endgültigen Ausschluss des Zuwiderhandelnden beschließen.
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